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Lamellenvorhänge für Büros

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Verdunkelung Konferenzraum

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Hitzeschutz im Büro

Zwar gibt es für Arbeitnehmer kein Hitzefrei, dennoch sind Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, wenn die Raumtemperaturen zu hoch werden. Hohe Temperaturen am Arbeitsplatz können die Leistungsfähigkeit mindern und zu Müdigkeit, Konzentrationsproblemen, verstärktem Schwitzen und Belastungen des Kreislaufs führen. Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf "Hitzefrei", aber laut Arbeitsstättenverordnung müssen Arbeitsräume eine gesundheitlich zuträgliche Temperatur haben. Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 bestimmt, dass die Temperatur in Arbeits- und Sozialräumen 26 °C nicht überschreiten soll. Bei Temperaturen über 30 °C sind Schutzmaßnahmen erforderlich, und Räume mit über 35 °C sind ohne geeignete Maßnahmen nicht als Arbeitsräume geeignet. Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen so gestalten müssen, dass Risiken für Leben und Gesundheit vermieden werden. Durch eine Gefährdungsbeurteilung können Hitzebelastungen identifiziert und geeignete Schutzmaßnahmen entwickelt werden. Einfache Maßnahmen wie nächtliches oder frühmorgendliches Querlüften können helfen, die Raumtemperatur zu senken. Wärmequellen wie Lampen, Drucker, Scanner oder Kopierer sollten nur bei Bedarf genutzt werden, und Ventilatoren oder mobile Klimageräte können Erleichterung bringen. Dabei ist Rücksicht auf Beschäftigte mit Empfindlichkeit gegenüber Zugluft oder Allergien zu nehmen, da der Luftzug die Symptome verstärken kann. Ein effektiver Schutz vor starker Sonneneinstrahlung kann durch außenliegende Systeme wie Jalousien, Rollläden oder Markisen erreicht werden; auch innenliegende Rollos sind nützlich. Organisatorisch lassen sich die Arbeitszeiten anpassen, indem körperlich anstrengende Tätigkeiten in die kühleren Stunden des Tages verlagert werden, beispielsweise vor 10 Uhr oder nach 15 Uhr. Mehr Pausen oder Gleitzeitregelungen können ebenfalls die Belastungen reduzieren.